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Muss meine Waage geeicht sein? Eichpflicht einfach erklärt

Stand 19.10.2026

Die Frage kommt bei fast jedem Waagenkauf: Muss die Waage geeicht sein, oder reicht eine einfache? Die Antwort hängt nicht vom Gerät ab, sondern davon, wofür Sie das Wiegeergebnis verwenden.

Die Grundregel

Eichpflichtig ist eine Waage, wenn ihr Ergebnis im geschäftlichen Verkehr zur Bestimmung des Preises oder der Menge dient. Das ist überall der Fall, wo nach Gewicht gekauft, verkauft oder abgerechnet wird. Maßgeblich ist die Waage, die den Wert ermittelt, auf dem die Abrechnung beruht. Rechtsgrundlage ist das Mess- und Eichgesetz (MessEG) mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV).

Typische Fälle

EinsatzEichpflichtig?
Ladenwaage, Preisberechnung nach Gewichtja
Wareneingang oder Warenausgang, Abrechnung nach Gewichtja
Versand- und Paketwaage, wenn nach dem Gewicht Entgelt berechnet wirdja, laut Eichbehörde bei kommerzieller Nutzung
Kontrollwägen in der eigenen Produktion, ohne Abrechnungnein

Die Tabelle fasst die Praxisbeispiele der Eichbehörden zusammen. Im Zweifel entscheidet der Einzelfall, fragen Sie bei Unklarheit Ihr zuständiges Eichamt.

Woran erkenne ich eine geeichte Waage?

Neue Waagen für den geschäftlichen Verkehr tragen das CE-Zeichen und die Metrologie-Kennzeichnung: ein großes M mit den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde, in einem Rechteck. Im Shop sind solche Waagen als „geeicht“ gekennzeichnet.

Eichfrist

Die meisten Waagen müssen im geschäftlichen Verkehr alle zwei Jahre neu geeicht werden. Die nächste Eichung steht also zwei Jahre nach der letzten an. Die Anzeigepflicht für die Verwendung beim Eichamt ist seit dem 1. Januar 2025 entfallen, die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwendung bleibt.

Mindestlast beachten

Auch eine geeichte Waage darf nur oberhalb ihrer Mindestlast für Abrechnungen genutzt werden. Bei nichtselbsttätigen Waagen der Genauigkeitsklasse III liegt sie bei mindestens 20 Eichwerten e. Wer sehr kleine Mengen abrechnet, braucht deshalb eine Waage mit feiner Teilung, mehr dazu im Ratgeber Waage richtig wählen.

Häufige Fragen

Muss eine Waage für den Paketversand geeicht sein?

Laut Eichbehörden gelten Versand- und Paketwaagen bei kommerzieller Nutzung als eichpflichtig, wenn das Entgelt vom Gewicht abhängt. Wiegen Sie nur zur eigenen Kontrolle, ohne dass das Gewicht in die Abrechnung eingeht, besteht keine Eichpflicht.

Gilt die Pflicht auch im Imkerei- oder Hofverkauf?

Ja, sobald Sie Ware nach Gewicht verkaufen, zum Beispiel Honig oder Gemüse offen nach Gewicht. Bei Fertigpackungen mit festem Füllgewicht gelten eigene Regeln, fragen Sie hier das Eichamt.

Was passiert bei einer nicht geeichten Waage im Verkauf?

Die Nichtbeachtung kann zu Bußgeldern und behördlichen Maßnahmen führen.

Muss ich die Eichung selbst beantragen?

Die Verwendung einer Waage im geschäftlichen Verkehr verlangt eine gültige Eichung beziehungsweise Konformitätsbewertung. Die Neueichung nach Fristablauf veranlassen Sie als Verwender, etwa über Ihre Eichbehörde oder eine beauftragte Stelle.

Quellen